Gestalterische Leitung

Letzte Änderungswünsche auf gestalterischer Ebene

In der Bauleitung gehört die gestal­te­rische Leitung zum letzten Schritt vor der Ausführung verein­barter Leistungen. 

In dieser Phase leite ich gemäss Art. 4.51 SIA-Ordnung 102 die Bemus­terung ein. Dabei geht es nicht nur um die Prüfung und Qualität von archi­tek­to­ni­schen und gestal­te­ri­schen Vorgaben. 

Es besteht auch die Option, kurz vor der finalen Umsetzung noch nutzungs­ori­en­tierte Bedürf­nisse, Vorlieben und Änderungs­wünsche des Bauherren zu berücksichtigen.

Dazu zählen beispiels­weise die Struktur, Beschaf­fenheit und Farbgebung in der Oberflä­chen­ge­staltung oder die Positio­nierung elektri­scher Anschlüsse.

Gerne veran­lasse ich als Bau- und Projekt­leiter für Sie die Bemus­terung und übernehme die gestal­te­rische Leitung für Ihr Bauvorhaben.

Ihr Vorteil

Die gestal­te­rische Leitung ermög­licht bis weit in das laufende Bauprojekt hinein indivi­duelle Korrek­tur­wünsche und gewähr­leistet die quali­tative Umsetzung der Gestaltungskonzepte.