Letzte Änderungswünsche auf gestalterischer Ebene
In der Bauleitung gehört die gestalterische Leitung zum letzten Schritt vor der Ausführung vereinbarter Leistungen.
In dieser Phase leite ich gemäss Art. 4.51 SIA-Ordnung 102 die Bemusterung ein. Dabei geht es nicht nur um die Prüfung und Qualität von architektonischen und gestalterischen Vorgaben.
Es besteht auch die Option, kurz vor der finalen Umsetzung noch nutzungsorientierte Bedürfnisse, Vorlieben und Änderungswünsche des Bauherren zu berücksichtigen.
Dazu zählen beispielsweise die Struktur, Beschaffenheit und Farbgebung in der Oberflächengestaltung oder die Positionierung elektrischer Anschlüsse.
Gerne veranlasse ich als Bau- und Projektleiter für Sie die Bemusterung und übernehme die gestalterische Leitung für Ihr Bauvorhaben.
Ihr Vorteil
Die gestalterische Leitung ermöglicht bis weit in das laufende Bauprojekt hinein individuelle Korrekturwünsche und gewährleistet die qualitative Umsetzung der Gestaltungskonzepte.